Achtung! Wer fremde Mülltonnen nutzt, riskiert richtig teure Überraschungen
Mülltonnen im Privatgebrauch sind entweder Privateigentum oder von der Stadt gemietet. Letzteres heißt zwar, dass Ihnen die Tonne nicht gehört, aber das macht sie nicht zu Allgemeingut. Stattdessen sind Personen, die Tonnen mieten, deren Besitzer. Als solche haben Sie einige Rechte – und als Eigentümer umso mehr.
Den eigenen Müll in fremden Tonnen zu entsorgen fällt unter das Schlüsselwort der Besitzstörung oder Besitzbeeinträchtigung. Beide Fälle sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.
- BGB § 862 ("Anspruch wegen Besitzstörung"): "(1) Wird der Besitzer durch verbotene Eigenmacht im Besitz gestört, so kann er von dem Störer die Beseitigung der Störung verlangen. Sind weitere Störungen zu besorgen, so kann der Besitzer auf Unterlassung klagen."
- BGB § 1004 ("Beseitigungs- und Unterlassensanspruch"): "(1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen."
Müll in fremden Tonnen entsorgen: Welche Strafen können drohen?
Insofern die gute Nachricht: Es kommt nicht sofort zu einer Eskalation, denn im ersten Schritt wird nur eine Beseitigung eingefordert. Bei wiederholter Fremdmüllentsorgung kann es dann aber empfindlich werden. Eine dramatischere Version so eines Falls kam 2011 vor Gericht: Hier hat ein Nachbar Müll direkt auf dem Grundstück abgelegt und wurde zur Unterlassung verurteilt. Sollte er ein weiteres Mal Müll im Garten abladen, droht ihm ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten. Da es sich auch in diesem Fall um Müllentsorgung auf fremdem Eigentum handelt, ist die Situation rechtlich nicht weit vom Fremdmüllentsorgung in anderer Leute Mülltonnen entfernt.
Falls Sie einmal unter zu viel Müll leiden sollten, suchen Sie am besten einen nächstgelegenen Wertstoffhof (Wikipedia) auf. Dort können Sie größere Mengen Müll unentgeltlich entsorgen.