Nutzertracking: Datenschutzbehörden wegen Untätigkeit bei Pur-Abos verklagt

Die Datenschutzorganisation Noyb hält die Pur-Abos von Medien für unzulässig. Doch deutsche Behörden verzögern seit Jahren eine Entscheidung.

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Seit Jahren streitet sich Noyb mit Datenschutzbehörden über sogenannte Tracking-Cookies.
Seit Jahren streitet sich Noyb mit Datenschutzbehörden über sogenannte Tracking-Cookies. (Bild: Pixabay)

Mithilfe einer Untätigkeitsklage will die österreichische Datenschutzorganisation Noyb eine Entscheidung zu werbefreien Abos von deutschen Verlagen erzwingen. Vier Jahre nach dem Einreichen entsprechender Beschwerden hätten die Datenschutzbehörden in Hessen und Nordrhein-Westfalen noch immer keine inhaltliche Entscheidung getroffen, teilte Noyb am 17. Juni 2025 mit. Daher seien nun Klagen vor den Verwaltungsgerichten in Wiesbaden und Düsseldorf eingereicht worden.

Noyb stört sich daran, dass viele Verlage die Nutzer vor die Wahl stellen, wie sie journalistischen Inhalte bezahlen wollen: Mit Geld oder einer Zustimmung zum Werbetracking. Deswegen beschwerte sich die Organisation im August 2021 bei verschiedenen Datenschutzbehörden über die Pay-or-OK-Modelle von Spiegel.de, Zeit.de, Heise.de, Faz.net, Derstandard.at, Krone.at und T-Online.de.

Faz.net und T-Online.de betroffen

Die Untätigkeistklage betrifft die Medien Faz.net (Hessen) und T-Online.de (Nordrhein-Westfalen). Die hessische Datenschutzbehörde begründete laut Noyb die Verzögerung mit der Komplexität des Falls und der Möglichkeit, dass es künftig neue Richtlinien geben könnte. Die Behörde von Nordrhein-Westfalen legte demnach im Mai 2025 eine zwölfseitige Entscheidung vor, dass sie noch nicht entscheiden könne.

Nach Einschätzung von Noyb erfolgt die Zustimmung zum Werbetracking nicht freiwillig, obwohl die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eine solche Freiwilligkeit verlangt. Die Organisation begründet dies damit, dass mehr 99 Prozent der Nutzer das Tracking akzeptierten, obwohl nur 3 bis 10 Prozent der Nutzer tatsächlich getrackt werden wollten.

EU strafft DSGVO-Durchsetzung

Das Problem mit untätigen Datenschutzbehörden ist nicht nur in Deutschland, sondern auch auf EU-Ebene bekannt. Hintergrund ist die Tatsache, dass große US-amerikanische IT-Konzerne ihre Europazentrale in Irland haben. Die dortige Behörde DPC fasst diese Firmen häufig mit Samthandschuhen an und gilt als sehr unternehmensfreundlich.

Um diesen "Flaschenhals" zu öffnen, einigten sich die EU-Mitgliedstaaten und das Europaparlament auf eine neue Regelung für grenzüberschreitende Beschwerden. "Unabhängig davon, wo in der EU eine Bürgerin oder ein Bürger eine Beschwerde im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Datenverarbeitung einreicht, wird die Zulässigkeit anhand derselben Informationen beurteilt", teilte die polnische Ratspräsidentschaft am 16. Juni 2025 mit.

Zudem vereinbarten die Unterhändler eine allgemeine Untersuchungsfrist von 15 Monaten, die bei äußerst komplexen Fällen um zwölf Monate verlängert werden kann. "Handelt es sich um ein einfaches Verfahren der Zusammenarbeit zwischen nationalen Datenschutzbehörden, soll die Untersuchung innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen sein", hieß es weiter. Darüber hinaus würden Maßnahmen eingeführt, um leichter einen Konsens zwischen verschiedenen Datenschutzbehörden zu erzielen. Damit sollen langwierige Beratungen über einen bestimmten Fall vermieden werden.

Nachtrag vom 18. Juni 2025, 15:16 Uhr

Ein Sprecher der nordrhein-westfälischen Datenschutzbehörde wies auf Anfrage von Golem.de den Vorwurf der Inaktivität zurück. Die Behörde habe sich "intensiv" mit der Datenschutzkonformität von T-Online.de auseinandergesetzt. Dadurch habe erreicht werden können, dass Nutzer inzwischen nicht mehr bereits beim Aufrufen der Webseite getrackt würden. Zudem hätten sie auf zweiter Cookiebanner-Ebene die Möglichkeit, einige Verarbeitungszwecke abzulehnen.

Der Sprecher erklärte, dass das Verfahren, dem sehr komplexe Rechtsfragen zugrunde lägen, noch nicht abgeschlossen sei. Die Behörde verwies auf das Urteil eines belgischen Berufungsgerichts zu den Standards der Organisation IAB Europe. Dazu fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im März 2024 bereits ein Grundsatzurteil, das Verfahren wie das Real Time Bidding (RTB) betrifft.

Darüber hinaus erarbeite der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) derzeit Richtlinien zu Pay-or-OK-Modellen. Diese sollen ebenfalls in die Entscheidung zu T-Online.de einfließen.

In eigener Sache: Das Golem.de Pur-Abonnement

Werbeeinnahmen tragen maßgeblich zur Finanzierung unserer Arbeit bei, aber wir verstehen auch, dass einige Leser einer Datenanalyse zu Werbezwecken kritisch gegenüberstehen. Deshalb bietet Golem.de bereits seit einigen Jahren ein Pur-Abo an, mit dem unsere Leser Golem.de tracking- und werbefrei nutzen können. Dafür verlangen wir zwischen 3 und 5,50 Euro im Monat, je nach Laufzeit des Abos.

Die Wahl zwischen den beiden Angeboten (Werbung oder Abo) realisieren wir über eine ähnliche Consentabfrage wie die betroffenen Seiten. Hierbei wird das aktuelle Transparency Framework des Branchenverbands IAB (Interactive Advertising Bureau) eingebunden. Die Umsetzung ist in Absprache mit dem Datenschutzbeauftragten von Golem.de erfolgt.

Damit erfüllt Golem.de sowohl die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG) als auch der Rechtsprechung (insbesondere des Bundesgerichtshofs aus dem Urteil vom 28. Mai 2020), die eine aktive Einwilligung für das Setzen von und den Zugriff auf Cookies (und ähnlichen Technologien) verlangen. Wir halten dieses Angebot für fair und sehen insbesondere auch die Freiwilligkeit unserer Leser gewahrt.

Die Auswahl zwischen den beiden Optionen wird auch von der Datenschutzbehörde Niedersachsen als rechtens angesehen (PDF): "Es wird allerdings nicht gegen die Freiwilligkeit verstoßen, wenn dem Nutzer neben der Einwilligung die Alternative angeboten wird, die Sichtbarkeit der Inhalte durch eine angemessene Bezahlung herbeizuführen."



Kein Kostverächter 27. Jun 2025 / Themenstart

Das passiert aber auch nur maximal einmal pro Seite. Man ist ja hoffentlich lernfähig.

BlindSeer 23. Jun 2025 / Themenstart

Also hast du eigentlich KEIN Interesse am Tracking, denn genau DAS führt dazu, dass...

senf.dazu 19. Jun 2025 / Themenstart

sprich ein Sammelangebot für viele Zeitschriften/Portale - deutlich mehr als das man...

Termuellinator 18. Jun 2025 / Themenstart

Jein. Du siehst das schon richtig, übersiehst beim Status Quo aber eben die unglaublich...

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