MOBILITY

Neue TÜV-Regelung in Kraft: Millionen Fahrzeuge müssen jetzt zur Extra-Prüfung

Seit dem 19. Juni 2025 gilt eine neue TÜV-Vorgabe: Millionen Fahrzeuge müssen jetzt zur Sonderprüfung - mit zusätzlichen Kontrollpunkten bei der Hauptuntersuchung.

Neue TÜV-Pflicht für Camper: Seit dem 19. Juni 2025 greift eine neue Vorgabe.
Neue TÜV-Pflicht für Camper: Seit dem 19. Juni 2025 greift eine neue Vorgabe. (Quelle: stadtratte / depositphotos.com)

Campingfans aufgepasst: Seit dem 19. Juni 2025 gilt für zahlreiche Wohnmobile und Wohnwagen eine zusätzliche Prüfvorgabe neben der normalen Hauptuntersuchung. Fahrzeuge mit fest installierter Flüssiggasanlage müssen nun alle zwei Jahre eine separate Gasprüfung nach dem Standard DVGW G 607 absolvieren. Die einjährige Übergangsfrist ist abgelaufen - die Prüfung ist jetzt verpflichtend.

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Anders als die HU, die ebenfalls alle zwei Jahre ansteht, betrifft diese Prüfung ausschließlich die Gasanlage. Geprüft werden unter anderem Gasleitungen, Anschlüsse, Sicherheitsventile und die Befestigung der Gasflasche. Laut dem TÜV-Verband darf nur zertifiziertes Fachpersonal die Kontrolle durchführen - das kann bei TÜV-Prüfstellen, Werkstätten oder mobilen Diensten geschehen.

Erhöhtes Sicherheitsrisiko durch alte Gasanlagen

Der Grund für die neue Pflichtüberprüfung ist laut TÜV ein erhöhtes Sicherheitsrisiko durch veraltete oder schlecht gewartete Anlagen. Flüssiggas sei im Alltag praktisch, könne aber bei Schäden zur echten Gefahr werden - für Reisende ebenso wie für andere auf dem Campingplatz. Die neue Regelung soll deshalb mehr Sicherheit und einheitlichere Standards schaffen.

Früher war die Prüfung nur verpflichtend, wenn ihr mit aktiver Gasheizung gefahren seid - jetzt ist sie für alle Campingfahrzeuge mit fester Gasanlage Pflicht. Wer die Erstprüfung nicht rechtzeitig erledigt hat, muss jetzt mit einem Bußgeld zwischen 15 und 60 Euro rechnen. Das Prüfzertifikat ist ab Ausstellung 24 Monate gültig

Sachkundige online finden

Im Vergleich zur HU fällt das Bußgeld noch milde aus, aber auch hier solltet ihr die Frist nicht auf die leichte Schulter nehmen. Denn bei Verstößen gegen die HU-Pflicht drohen laut dem Bußgeldkatalog für 2025 sogar bis zu 103,50 Euro und ein Punkt in Flensburg als Strafe.

Wer sicher und sorgenfrei in den Campingurlaub starten will, sollte sein Fahrzeug also rechtzeitig prüfen lassen. Über die Website des Deutschen Verbands Flüssiggas findet ihr durch die Eingabe eures Standorts Sachverständige in der Nähe. Weitere Neuigkeiten aus dem Bereich der Mobilität findet ihr an dieser Stelle.

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