Die EU-Asylreform ist nach jahrelangem Streit endgültig beschlossen. Die EU-Staaten stimmten den Plänen, die unter anderem schnelle Asylverfahren an den Außengrenzen vorsehen, am Dienstag in Brüssel zu, wie die Länder mitteilten. Davor hatten sich die Mitgliedstaaten im Dezember nach langer Debatte mit dem Europaparlament grundsätzlich auf die Reform geeinigt.
Das Paket aus zehn Gesetzestexten sieht eine deutliche Verschärfung der Verfahren vor. Zugleich sollen Hauptankunftsländer wie Italien oder Griechenland entlastet werden. Dafür ist ein verpflichtender Solidaritätsmechanismus zur Umverteilung von Migranten in Europa geplant.
Künftig sollen die Mitgliedstaaten etwa zu einheitlichen Verfahren an den Außengrenzen verpflichtet werden, damit rasch festgestellt werden kann, ob Asylanträge unbegründet sind und die Migranten dann schneller und direkt von der Außengrenze abgeschoben werden können.
Ankommende Menschen aus als sicher geltenden Ländern sollen dabei nach dem Grenzübertritt unter haftähnlichen Bedingungen in streng kontrollierte Aufnahmeeinrichtungen kommen. Nach der Annahme beim Ministerrat haben die EU-Staaten zwei Jahre Zeit, um die Vorgaben umzusetzen.
Rückschicken in „sichere Drittstaaten“
Nach der Neuregelung können Mitgliedsländer Migranten zudem künftig in „sichere Drittstaaten“ wie Tunesien oder Albanien zurückschicken, in denen sie dann Asyl beantragen müssen. Allerdings müssen die Migranten eine Verbindung zu dem Drittstaat haben, in den sie abgeschoben werden – etwa durch Angehörige oder ein Studium.
Das britische „Ruanda-Modell“ ist mit den neuen EU-Regeln deshalb vorerst nicht vereinbar. Großbritannien will illegal Eingereiste ab dem Sommer unterschiedslos nach Ruanda abschieben, London hat mit dem ostafrikanischen Land dazu ein Abkommen geschlossen.
In Deutschland wirbt die CDU für ein Vorgehen nach britischem Vorbild. In dem neuen CDU-Grundsatzprogramm heißt es, wer in Deutschland Asyl beantrage, solle zukünftig in einen „sicheren Drittstaat“ gebracht werden, ein Asylverfahren durchlaufen – und selbst im Falle eines positiven Bescheids auch dort bleiben.
Die EU-Asylagentur hatte vergangenes Jahr rund 1,1 Millionen Anträge verzeichnet, den höchsten Stand seit 2016. Rund 330.000 davon entfielen auf Deutschland.
Die neuen Asylregeln treten mit Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Danach haben die Mitgliedsländer zwei Jahre Zeit, sie national umzusetzen.