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Ticketsteuer, Biosprit, Autokauf Das ändert sich im Mai

Die Steuer für Flugtickets steigt, und für die Autofahrer steht voraussichtlich 100-prozentiger Biosprit bereit. Und die Bahn schickt eine App in den Ruhestand. Das bringt der Mai.
Start eines Flugzeugs (Symbolbild): Ticketsteuer könnte als Preistreiber wirken

Start eines Flugzeugs (Symbolbild): Ticketsteuer könnte als Preistreiber wirken

Foto: Rainer Keuenhof / Manngold / IMAGO

Erinnern Sie sich? Vor einem Jahr Anfang Mai 2023 wurde das Deutschlandticket eingeführt. Allen Kritikern zum Trotz hat es den Öffentlichen Nahverkehr stärker verändert, als dies alle Reformanstrengungen zuvor je geschafft haben. Auch in diesem Jahr stehen zu Beginn des Mai wieder einige Neuerungen an. Eine Übersicht:

Höhere Ticketsteuer

Flugreisende müssen sich auf steigende Preise einstellen. Zum 1. Mai steigt die Ticketsteuer je nach Entfernung um über 20 Prozent auf eine Spanne zwischen 15,53 und 70,83 Euro je Flugschein.

100-prozentiger Biodiesel

Autofahrer können künftig auch Diesel tanken, der zu 100 Prozent aus Abfallstoffen wie Frittenfett hergestellt wurde. Bislang durften sie dem herkömmlichen Diesel nur beigemischt werden. Die Neuregelung greift voraussichtlich ab Anfang Mai. Ein genaues Datum ist noch nicht bekannt, ausschlaggebend ist die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.

Infos beim Neuwagenkauf

Wer einen Neuwagen kauft, bekommt vom 1. Mai an mehr Informationen beim Händler. Vorgeschrieben sind spezifische Verbrauchs- und Emissionsangaben. Auch ändert sich die Methodik für die CO₂-Farbskala: Ein Pkw wird wie bisher von A (grün) bis G (rot) eingeteilt, aber das Gewicht spielt jetzt keine Rolle mehr. Auch die möglichen CO₂-Kosten über zehn Jahre müssen ausgewiesen werden.

DB Streckenagent

Die Smartphone-App DB Streckenagent der Deutschen Bahn wird am 2. Mai eingestellt. Mit dem Angebot konnten sich Fahrgäste beispielsweise über aktuelle Störungen informieren lassen. Künftig soll es diese Funktion in der App DB Navigator geben.

Schweizer Strafzettel

Deutsche Falschparker oder Raser, die in der Schweiz ein Knöllchen bekommen, werden vom 1. Mai an durch die Bundesrepublik zur Kasse gebeten. Umgekehrt können auch Schweizer Verkehrssünder leichter belangt werden. Ein wenig Schlagseite hat die Regelung allerdings. Die neue Regelung gilt, wenn die Geldforderung insgesamt 70 Euro beziehungsweise 80 Franken übersteigt. Die Verkehrsstrafen in der Schweiz sind aber so viel teurer, dass der lange Arm des Gesetzes wahrscheinlich deutlich häufiger deutsche Verkehrssünder erwischt als Schweizer.

Mehr Geld für Pflegekräfte

Beschäftigte in der Altenpflege bekommen ab dem 1. Mai mehr Geld. Der Mindestlohn pro Stunde steigt für Pflegefachkräfte auf 19,50 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 16,50 Euro und für Pflegehilfskräfte auf 15,50 Euro.

Klinik-Atlas soll an den Start gehen

Voraussichtlich am 16. Mai geht der staatliche Klinik-Atlas zu Leistungsangeboten und Behandlungsqualität der Kliniken an den Start. Patientinnen und Patienten sollen dann online vor einer notwendigen Operation zum Beispiel nachschauen können, in welchem Krankenhaus der Eingriff wie häufig vorgenommen wurde.

Neues Feld auf Ausweisen

Personalausweise und Reisepässe weisen künftig ein neues Feld darauf, in das ein möglicher Doktortitel eingetragen wird. Zuvor hatten Titel vor dem Nachnamen gestanden, was aber ausländische Grenzbehörden irritiert hatte. Das neue Feld soll Kontrollen vereinfachen.

Neue KfW-Antragsrunde für Heizungsförderung

Ab Ende Mai können planmäßig auch Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften Zuschüsse für einen Heizungstausch bei der Förderbank KfW beantragen. Seit Ende Februar waren zunächst Eigentümer von Einfamilienhäusern an der Reihe. Bezuschusst werden bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung.

KI-Warnhinweise von Facebook-Konzern

Der Facebook-Konzern Meta wird beginnend im Mai mehr von künstlicher Intelligenz erzeugte oder manipulierte Fotos und Videos mit Warnhinweisen auf seinen Plattformen lassen, statt sie zu löschen. Bei den Regeln geht es um Inhalte zu wichtigen Themen, bei denen die Öffentlichkeit in die Irre geführt werden könnte.

mik/dpa