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Verbreitung falscher Daten Datenschützer reichen Beschwerde gegen OpenAI und ChatGPT ein

Dass ChatGPT manchmal auch Lügen im Netz aufsitzt, ist bekannt. Wenn das computerbasierte Dialogsystem allerdings Falschinformationen über Personen verarbeitet, könnte europäisches Recht verletzt sein.
OpenAI: Verpflichtung zur Auskunft über verwendete Daten

OpenAI: Verpflichtung zur Auskunft über verwendete Daten

Foto: Dado Ruvic / REUTERS

Die europäische Datenschutz-Organisation Noyb hat zusammen mit einem betroffenen europäischen Bürger eine Beschwerde gegen den ChatGPT-Anbieter OpenAI wegen des Verstoßes gegen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingereicht. Die von Datenschutz-Aktivist Max Schrems mitbegründete Organisation warf OpenAI am Montag unter anderem vor, im Fall einer namentlich nicht genannten »Person des öffentlichen Lebens« falsche Angabe zu persönlichen Daten zu machen, ohne die gesetzlich vorgeschriebene Möglichkeit einer Berichtigung oder Löschung einzuräumen.

Im konkreten Fall, wirft Noyb dem US-Unternehmen vor, die Korrektur einer falschen Geburtstagsangabe zu verweigern. OpenAI habe argumentiert, man könne zwar Daten bei bestimmten Anfragen blockieren, etwa den Namen der betroffenen Person. Man könne ChatGPT aber nicht daran hindern, sich die Informationen im Netz zu beschaffen.

Noyb warf OpenAI weiterhin vor, nicht angemessen auf das Auskunftsersuchen des Beschwerdeführers reagiert zu haben. Obwohl die DSGVO den Nutzerinnen und Nutzern das Recht einräume, eine Kopie aller persönlichen Daten zu verlangen, habe es OpenAI versäumt, die verarbeiteten Daten, ihre Quellen oder Empfänger offenzulegen.

Maartje de Graaf, Datenschutzjuristin bei Noyb, sagte, die Verpflichtung, einem Auskunftsersuchen nachzukommen, gelte für alle Unternehmen. »Es ist selbstverständlich möglich, die verwendeten Trainingsdaten zu protokollieren, um zumindest eine Vorstellung von den Informationsquellen zu erhalten. Es scheint, dass mit jeder ›Innovation‹ eine andere Gruppe von Unternehmen meint, dass ihre Produkte nicht mit dem Gesetz übereinstimmen müssen.«

Noyb und der Betroffene forderten nun die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) zu einer Untersuchung der Datenverarbeitungspraktiken von OpenAI auf. Von besonderem Interesse sei dabei die Frage, welche Maßnahmen das Start-up zur Sicherstellung der Richtigkeit persönlicher Daten getroffen habe. Gegen OpenAI müsse ein Bußgeld verhängt werden, um die zukünftige Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.

Datenschutz-Aktivist Schrems hatte zuvor bereits Facebook-Konzern Meta in zwei Klagen das Fürchten gelehrt und vor dem Europäischen Gerichtshof wichtige Datenabkommen zwischen den USA und Europa gekippt.

mik/dpa