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Deutschland Kai Wegner

Berlins Regierender berichtet von eigener Kiffer-Erfahrung und rügt Cannabis-Gesetz

Was Kiffern jetzt erlaubt wird – und was nicht

Seit dem 1. April ist der Besitz und Konsum bestimmter Mengen Cannabis für Erwachsene legal. Die Gewerkschaft der Polizei rechnet nach dem Inkrafttreten des umstrittenen Gesetzes mit Problemen bei Kontrollen. WELT-Reporterin Alina Quast erklärt, welche Regeln jetzt beim Kiffen gelten.

Quelle: WELT TV/ Alina Quast

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In einem Interview machte Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner von der CDU deutlich, was er vom Bundesgesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis hält. Ein Verschwinden illegaler Dealer-Kriminalität sähe er nicht. Eine Kiffer-Erfahrung aus der Jugend habe ihn zudem geprägt.

Einen Monat nach der Teil-Legalisierung von Cannabis in Deutschland hat Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner das entsprechende Bundesgesetz als „Chaosgesetz“ kritisiert. „Die Bundesregierung hat die Cannabis-Legalisierung durchgepeitscht, nach dem Motto: Hauptsache, sie beginnt am 1. April“, sagte der CDU-Politiker im Interview der Deutschen Presse-Agentur. Die Länder wüssten nach wie vor nicht, wie sie dies rechtssicher umsetzen sollen.

„Die wichtigste Frage bei einer Legalisierung von Cannabis ist: Wo kann der Nutzer oder die Nutzerin das Cannabis erwerben? Darüber hat sich die Bundesregierung keine Gedanken gemacht“, sagte Wegner. Zwar dürfe man seit 1. April Cannabis besitzen. Interessenten müssten aber zu einem illegalen Dealer gehen, um es zu kaufen. Denn die angedachten Cannabis-Anbau-Clubs gebe es erst ab 1. Juli.

„Das bedeutet, in der Zeit vom 1. April bis zum Juli schickt die Bundesregierung die Cannabis-Konsumenten ganz bewusst in kriminelle Strukturen.“ Die organisierte Kriminalität werde, anders als von der Bundesregierung angekündigt, durch die Cannabis-Legalisierung also keineswegs arbeitslos. Außerdem wolle sicherlich nicht jeder Nutzer Mitglied in einem Anbau-Club werden. „Ich habe dafür kein Verständnis. Diese Politik ist unfassbar unverantwortlich.“

Gleichwohl müsse Berlin wie alle anderen Bundesländer das Gesetz umsetzen. „Ich habe die Gesundheitssenatorin als Normwalterin beauftragt, das Gesetz nun für Berlin umzusetzen, in enger Abstimmung mit der Justiz-, der Innen- und der Bildungsverwaltung“, so Wegner.

Viele ungeklärte Fragen

Dabei gebe es viele ungeklärte Fragen. Das betreffe etwa das praktische Vorgehen von Polizei und Justiz oder die Sicherstellung von Abstandsregelungen rund um Kitas oder Schulen. Gesundheits-, Jugend- und Kinderschutz müssten oberste Priorität haben. All das sei sehr schwierig und kompliziert. „Es ist ein Chaosgesetz“, meinte Wegner. „Ich würde mir wünschen, dass die Bundesregierung solche Gesetze nie wieder beschließt – unabhängig von den Inhalten.“

Mit dem Bundesgesetz sind Besitz und Anbau von Cannabis seit 1. April für Volljährige mit Vorgaben erlaubt. Beim Rauchen von Marihuana oder Haschisch in der Öffentlichkeit müssen allerdings Abstände zu Kindern, Jugendlichen, Kitas, Schulen und Spielplätzen eingehalten werden. 25 Gramm Cannabis dürfen Erwachsene dabeihaben. Konsumenten dürfen Cannabis in bestimmten Mengen selber anbauen oder Mitglied in einem Anbau-Club werden und es so beziehen. Verkauf und Kauf sind aber weiterhin verboten.

Wegner selbst hat in jungen Jahren einige Male gekifft, wie er einräumte. „Es hat mir tatsächlich nichts gegeben“, erinnerte er sich. Ein guter Freund habe Cannabis seinerzeit regelmäßig und oft konsumiert. „Die Persönlichkeitsveränderungen, die ich bei ihm festgestellt habe, waren einschneidend. Wenn jemand sagt, Kiffen sei nicht gefährlich und womöglich sogar gesundheitsfördernd, das kann ich wahrlich nicht bestätigen. Diese Erfahrung hat mich sehr geprägt.“

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