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Satire Zippert Zappt

Urteil-To-Go aus Karlsruhe

Kolumnist
Hans Zippert Hans Zippert
Hans Zippert
Quelle: Martin Lengemann/WELT
Die Work-Life-Balance der Bundesverfassungsrichter stimmt nicht mehr. Die Hüterinnen und Hüter des Grundgesetzes machen Überstunden und arbeiten in Doppel- und Dreifachschichten.

Gerade erst ist dem CDU-Abgeordneten Heilmann mal wieder aufgefallen, dass er nicht lange genug mit sich selbst über ein Gesetz beraten konnte und wollte, dass sich die Karlsruher Richter erneut mit seinen Beratungsängsten befassen. Doch die sagten erstaunlicherweise: keine Lust. CDU und AfD haben trotzdem eine Standleitung nach Karlsruhe geschaltet und wollen gegen jede Ampelentscheidung klagen, ohne sich vorher beraten zu haben. Aber es geht auch andersherum: Friedrich Merz wird nächste Woche das Verfassungsgericht anrufen, weil seit Tagen kein neues Gesetz verabschiedet wurde, gegen das er klagen könnte. Das hat für ihn mit Demokratie nichts mehr zu tun. Wie könnte man unsere obersten Richter von diesen Prozesshanseln und –greteln befreien? Auf jeden Fall sollte man einfachere Probleme an Gerichte oder gerichtsähnliche Organe in Ruanda oder China weiterleiten. Dort wird billiger und auch unbürokratischer gearbeitet. Oder man richtet hier eine Speed-Justiz-Abteilung ein, mit Urteil-To-Go-Service. Eine andere Möglichkeit wäre eine Kürzung des teils übertrieben detaillierten Grundgesetzes, etwa auf die Länge der Zehn Gebote oder der Einsatz von künstlicher Intelligenz. Oder man verdoppelt einfach die Zahl der Verfassungsrichter, zum Beispiel mit Grundgesetzexperten aus anderen Kulturkreisen, die sich auch mit der Scharia auskennen.

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