Die Vermögensfrage :
Steuerfalle: Was Sie beim Berliner Testament beachten sollten

Von Barbara Brandstetter
Lesezeit: 6 Min.
Aktien, Anleihen, Sparbücher, Immobilien: Wenn Vermögen vererbt wird, gibt es einiges zu beachten.
Wer seinen Partner als Alleinerben und die Kinder als Schlusserben einsetzt, verschenkt steuerliche Freibeträge. Auch wird auf das Erbe mitunter zweimal Erbschaftsteuer fällig. Dies lässt sich vermeiden.

Viele Mitmenschen sinnieren ungern über den eigenen Tod und vermeiden es daher, ihren Letzten Willen schriftlich festzuhalten. Laut einer Erhebung des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag der Deutschen Bank aus dem Jahr 2018 haben gerade einmal 39 Prozent aller potentiellen Erblasser ein Testament verfasst. Besonders beliebt ist dabei das Berliner Testament: Dieses macht mehr als die Hälfte aller Testamente aus (59 Prozent).

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