Kolumne „Mein Urteil“ :
Können Mitarbeiter die Kündigung einer Kollegin erzwingen?

Von Michael Fuhlrott
Lesezeit: 3 Min.
Wenn der Streit ausufert
Manipulative Züge und ein fehlendes Vertrauensverhältnis warfen Mitarbeiter einer Kollegin vor und forderten ihren Rauswurf. Aber ob das wirklich geht, ist eine komplexe Frage.

Wenn ein Unternehmen eine Trennung forciert, wird dies insbesondere in Zeiten des allgegenwärtigen Personalmangels in aller Regel valide Gründe haben. In rechtlicher Hinsicht benötigt der Arbeitgeber für eine wirksame Kündigung im Grundsatz einen Kündigungsgrund, der im Falle einer Kündigungsschutzklage auch vor dem Arbeitsgericht dargelegt werden muss. Dabei kennt das Arbeitsrecht drei Arten von Gründen: Betriebsbedingte Kündigungen, etwa bei Schließung eines Standorts, personenbedingte Umstände wie etwa eine Langzeiterkrankung oder verhaltensbedingte Ursachen wie Vermögensdelikte zulasten des Arbeitgebers. Eines ist dabei allen dieser drei Kündigungsgründe aber gemein: Der Arbeitgeber trifft den Entschluss zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

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