Verbotsliste der EU: Diese Pflanzen dürfen Sie nirgends anbauen

Verbotene Pflanzen und Samen
Die Auswahl an Pflanzen für Balkon und Garten ist groß. Doch manche davon sind von der EU streng verboten, und das aus gutem Grund.

Die Pflanzenvielfalt unserer Erde kennt keine Grenzen. So holt sich mancher Hobby-Gärtner exotische Gewächse in den eigenen Garten, um deren Blütenpracht zu bewundern. Allerdings ist dabei längst nicht alles erlaubt – manche Arten sind sogar verboten.

Schon seit Januar 2015 gibt es nämlich eine EU-Verordnung über die "Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver, gebietsfremder Arten." Darin ist eine Liste von 88 Pflanzen und auch Tieren enthalten, die Sie nicht besitzen dürfen.

Hier erfahren Sie, welche das sind und warum diese Neophyten verboten sind. Die umfassende Liste mit Bildern können Sie hier als PDF herunterladen:

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EU-Verordnung: Verbotene Pflanzen im Garten

Der Chinesische Talgbaum (Triadica sebifera)

Der Chinesische Talgbaum (Triadica sebifera) darf in Deutschland nicht gepflanzt werden.

Bild: Dr. Avishai Teicher / CC BY SA 4.0

Bestimmte invasive Pflanzenarten müssen verboten werden, da sie die biologische Vielfalt hierzulande gefährden könnten. Das Problem der gebietsfremden Arten konnte bislang trotz internationaler Umweltvereinbarungen und diverser Rechtsinstrumente nicht wirksam gelöst werden.

Darum ist auch Ihre Mithilfe wichtig, damit Sie sich weder unbeabsichtigt noch wissentlich solche verbotenen Pflanzenarten in den Garten stellen. Die EU-Länder haben dabei teils eigene nationale Listen.

Von unionsweiter Bedeutung sind aber über 40 Pflanzen, davon 19 ohne wild lebenden Nachweis in Deutschland:

Unionslite invasiver, gebietsfremder Pflanzen ohne wild lebenden Nachweis

Wiss. NameDeutscher NameHerkunft

Acacia saligna

Weidenblatt-Akazie

Australien

Alternanthera philoxeroides

Alligatorkraut

Südamerika

Andropogon virginicus

Blaustängelige Besensegge

Nord-/Südamerika

Baccharis halimifolia

Kreuzstrauch

Nordamerika

Cardiospermum grandiflorum

Ballonwein

Nord-/Südamerika

Cortaderia jubata

Anden-Pampasgras

Südamerika

Ehrharta calycina

Steppengras

Afrika

Gunnera tinctoria

Chilenischer Riesenrhabarber

Südamerika

Gymnocoronis spilanthoides

Falscher Wasserfreund

Südamerika

Hakea sericea

Nadelblättriges Nadelkissen

Australien

Heracleum persicum

Persischer Bärenklau

Temperates Asien

Lespedeza cuneata

Chinesischer Buschklee

Asien/Australien

Lygodium japonicum

Japanischer Kletterfarn

Temperates/Tropisches Asien

Microstegium vimineum

Japanisches Stelzengras

Temperates/Tropisches Asien

Pennisetum setaceum

Afrikanisches Lampenputzergras

Afrika

Prosopis juliflora

Mesquitebaum

Südamerika

Pueraria montana var. lobata

Kudzu

Temperates Asien

Rugulopteryx okamurae

Okamuras Braunalge

Indopazifik, Nordwestpazifik

Triadica sebifera

Chinesischer Talgbaum

Temperates Asien

Darüber hinaus gibt es auch 22 weitere Pflanzenarten, die aber schon wild lebend in Deutschland nachgewiesen werden konnten und sich teils sogar weitgehend etabliert haben.

In solchen Fällen ist es nicht mehr unbedingt möglich, die Pflanzen komplett loszuwerden, da einfach der Aufwand sowie die Kosten den Nutzen übersteigen würden. Dennoch gibt es für die EU-Mitgliedsstaaten Richtlinien und Werkzeuge, mit denen die weitere Verbreitung gemanagt werden kann.

Diese 22 Pflanzen gelten also ebenfalls als invasiv und dürfen nicht angebaut werden:

Unionsliste invasiver, gebietsfremder Pflanzen mit wild lebenden Nachweis

Wiss. NameDeutscher NameHerkunft

Ailanthus altissima

Götterbaum

Temperates Asien

Asclepias syriaca

Gewöhnliche Seidenpflanze

Nordamerika

Cabomba caroliniana

Karolina-Haarnixe

Nord-/Südamerika

Celastrus orbiculatus

Rundblättriger Baumwürger

Temperates Asien

Eichhornia crassipes

Wasserhyazinthe

Südamerika

Elodea nuttallii

Schmalblättrige Wasserpest

Nordamerika

Heracleum mantegazzianum

Riesenbärenklau

Temperates Asien

Heracleum sosnowskyi

Sosnowskyi Bärenklau

Temperates Asien

Humulus scandens

Japanischer Hopfen

Temperates/Tropisches Asien

Hydrocotyle ranunculoides

Großer Wassernabel

Nordamerika

Impatiens glandulifera

Drüsiges Springkraut

Temperates/Tropisches Asien

Koenigia polystachya

Himalaja-Bergknöterich

Temperates Asien

Lagarosiphon major

Wechselblatt-Wasserpest

Afrika

Ludwigia grandiflora

Großblütiges Heusenkraut

Südamerika

Ludwigia peploides

Flutendes Heusenkraut

Nord-/Südamerika

Lysichiton americanus

Gelbe Scheincalla

Nordamerika

Myriophyllum aquaticum

Brasilianisches Tausendblatt

Südamerika

Myriophyllum heterophyllum

Verschiedenblättriges Tausendblatt

Nordamerika

Parthenium hysterophorus

Karottenkraut

Nord-/Südamerika

Persicaria perfoliata

Durchwachsener Knöterich

Temperates Asien

Pistia stratiotes

Wassersalat

Unbekannt

Salvinia molesta

Lästiger Schwimmfarn

Südamerika

Die Verordnung 1143/2014 in der dritten Fortschreibung des Europäischen Parlaments und des Rates untersagt für all die oben gelisteten Arten die "Einfuhr, Haltung, Zucht, Transport, Erwerb, Verwendung, Tausch und Freisetzung" strengstens. Dies wurde CHIP auf Nachfrage bei Dr. Stefan Nehring vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) nochmals bestätigt.

Bei Baumärkten, Floristen oder Gartenfachgeschäften ist das Risiko sehr gering, diese verbotenen Arten zu finden. Dennoch sollten Sie die verbotenen Pflanzen kennen, denn im Internet stehen möglicherweise Samen der Pflanzen zum Verkauf.

Pampasgras

Nicht jede Art von Pampasgras gilt als invasiv, sondern nur das Anden-Pampasgras (Cortaderia jubata).

Bild: Erstellt mit Midjourney / Patrick Hannemann

Wichtig ist dabei zu beachten, dass es verschiedene Unterarten der Pflanzen gibt. So ist beispielsweise nicht jedes Pampasgras verboten, sondern ganz speziell Cortaderia jubata. Oft werden Sorten nämlich einfach unter demselben deutschen Namen zusammengefasst. Achten Sie in der Liste daher immer auf den wissenschaftlichen Namen, der die verbotene Art genau bestimmbar macht.

Wenn Sie solche Pflanzen von der Liste in Ihrem Garten haben, dann ist es unwahrscheinlich, dass Sie dafür ein Bußgeld oder Strafe zahlen müssen – doch wenn es jemandem auffällt, müssen Sie die Pflanzen entfernen und bekommen die Kosten dafür nicht erstattet. Möglicherweise haben Sie diese noch als Altbestand im Garten, da die Liste seit Inkrafttreten 2015 stetig erweitert wurde.

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Kleingartenordnung Ihres Bundeslandes beachten

Gartenvereine können bestimmte Pflanzenarten auch extra noch untersagen.

Gartenvereine können bestimmte Pflanzenarten auch extra noch untersagen.

Bild: Erstellt mit Midjourney / Patrick Hannemann

Neben den Pflanzenarten, die per Unionsliste verboten sind, gibt es möglicherweise auch noch weitere Einschränkungen für Kleingärtner, die in der jeweiligen Kleingartenverordnung der Bundesländer festgehalten werden. Diese Regelungen muss jeder Gartenverein einhalten und bei den Mitgliedern durchsetzen.

Der Landesverband Sachsen der Kleingärtner e. V. hat sogar ein eigenes PDF über verbotene Pflanzen zusammengestellt. Hier werden neben den invasiven Arten auch noch zu stark wachsende Pflanzen wie

  • Bambusgewächse
  • Chinaschilf
  • Gewöhnliche Waldrebe
  • Stauden- sowie Schlingknöterich
  • Kanadische- und Riesengoldrute

untersagt. Außerdem gibt es eine Reihe an krankheitsübertragenden Pflanzen, die Feuerbrand, Birnengitterrost oder Johannisbeer-Säulenrost übertragen. Auch das Beifußblättrige Traubenkraut, besser bekannt als Ambrosia, ist als starker Allergieauslöser streng verboten.

Wenn Sie sich unsicher sind, werfen Sie einen Blick in Ihre Landeskleingartenverordnung oder bitten Sie Ihren Gartenvorstand um Rat.

Download: PlantNet

Nicht nur invasive Pflanzen sind verboten

Cannabispflanze

Weibliche Cannabispflanzen dürfen in begrenztem Rahmen legal angebaut werden.

Bild: Erstellt mit Midjourney / Patrick Hannemann

Neben den invasiven Pflanzenarten gibt es natürlich auch solche, die gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verstoßen, da aus ihnen Drogen hergestellt werden können. Diese Einschränkungen dürften den meisten Hobby-Gärtnern aber deutlich bekannter sein.

Dazu zählt etwa der Anbau von Schlafmohn (Papaver somniferum), des Cocastrauchs (Erythroxyloum coca) oder auch von Azteken-Salbei (Salvia divinorum). Der Anbau von drei weiblichen Cannabispflanzen pro Person wird ab April 2024 allerdings straffrei werden, sobald die neuen Gesetze in Kraft treten.

Download: Planta