VODAFONE

Vodafone vor Gericht: Darum klagen über 40.000 Kunden das Unternehmen an

Vodafone muss sich vor Gericht für einen Fehler verantworten. 10 Millionen Kunden haben jetzt den Anspruch darauf, ihr Geld zurückzubekommen. Gehört auch ihr dazu?

40.445 mutmaßlich Betroffene haben sich bereits der Sammelklage gegen Vodafone angeschlossen.
40.445 mutmaßlich Betroffene haben sich bereits der Sammelklage gegen Vodafone angeschlossen. (Quelle: Vodafone)

Die Preise für Dienstleistungen wie Strom, Internet oder auch Streamingdienste wie Netflix schießen seit den letzten Jahren immer weiter in die Höhe. Ganz zu eurem Leidwesen. Besonders ärgerlich ist es, wenn die Preiserhöhung während der Vertragslaufzeit stattfindet. Allerdings ist das nicht automatisch rechtens.

Verbraucher und Verbraucherinnen sind sich dieser Tatsache jedoch nicht immer bewusst und eine einzelne Person hat kaum eine realistische Chance gegen eine unrechtmäßige Preiserhöhung vorzugehen. Bei Millionen von Vodafone-Kunden sieht das aktuell anders aus. Sie können sich dank einer Sammelklage gegen den Provider zur Wehr setzen. Doch worum geht es eigentlich genau?

Im Herbst 2023 reichte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) beim Oberlandesgericht (OLG) Hamm eine Klage gegen Vodafone ein. Grund dafür war einseitige Anpassung der Preise für Internet- und Telefonanschlüsse während der Vertragslaufzeit. Laut vzbv habe das Unternehmen unrechtmäßig gehandelt und hätte die Preise nicht ohne Nachverhandlungen mit der Kundschaft anheben dürfen.

Die Preiserhöhungen seien demnach unwirksam und Betroffene hätten Anspruch darauf, das zu viel gezahlte Geld zurückzubekommen. Das geht aus einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale hervor.

So schließt ihr euch der Klage an

Jetzt ist die Klage erfolgreich vom Bundesamt für Justiz freigeschaltet worden. Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine Unternehmen haben somit die Möglichkeit, ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse geltend zu machen, wie das Bundesamt für Justiz bekannt gab. Theoretisch sind zehn Millionen Personen betroffen. Bis zum 30. April hatten sich laut dpa bereits 40.445 Betroffene beteiligt und die Zahl scheint weiter zu wachsen.

Seid ihr ebenfalls von einer Preiserhöhung im laufenden Vertrag betroffen und bezieht euren Internetzugang über Fernsehkabel und Telefonleitungen (VDSL), könnt ihr euch der Klage anschließen. Dabei ist es egal, ob euer Vertrag mit der Vodafone GmbH, der Vodafone West GmbH oder der Vodafone Deutschland GmbH besteht. Nur Mobilfunk-Verträge von Vodafone und Internet über Glasfaser (FTTH) sind nicht Teil der Klage.

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Ihr könnt völlig kostenlos bei der Sammelklage mitmachen. Dafür müsst ihr euch nur beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen. Ob ihr alle Voraussetzungen erfüllt und wie ihr vorgehen müsst, wird euch ausführlich im Klage-Check der Verbraucherzentrale erklärt.

Habt ihr euch erst einmal erfolgreich eingetragen, seid ihr Teil der Klage. Egal wie lange das Gerichtsverfahren dauern wird, eure Ansprüche können nicht mehr verjähren. Bis zum Ablauf von drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung ist die Anmeldung noch möglich.

Kommt ihr für die Sammelklage infrage, empfehlen wir euch dringend dieser beizutreten. Sollte der Rechtsstreit zugunsten der Verbraucherzentrale ausfallen, erhaltet ihr euer Geld zurück und müsst dafür nicht selbst vor Gericht ziehen.

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Andere Meinung bei Vodafone

Laut dem Unternehmen kam es aufgrund von höheren Kosten für Energie und für Materialien zu einer Preiserhöhung von fünf Euro für Vodafones Festnetz-Preise, wie die Tagesschau berichtet. Zudem verwies Vodafone darauf, dass die Mehrheit der deutschen Firmen ihre Preise bereits inflationsbedingt erhöht hätten.

Den Anschuldigungen der Verbraucherzentrale setzt ein Firmensprecher entgegen. Laut ihm sei es völlig rechtens gewesen, die Preise während eines laufenden Vertragsverhältnisses anzuheben. Denn Vodafone habe die rechtlichen Voraussetzungen für die Preisänderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aufgenommen.

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Großer Schritt für euch

Fünf Euro erscheinen nicht viel Geld zu sein, doch auf Dauer kommt schnell eine ordentliche Summe zusammen. Ramona Pop, Vorständin beim Verbraucherzentrale Bundesverband, geht davon aus, dass viele Menschen bei so niedrigen Mehrkosten einen Gerichtsprozess scheuen und sich von vornherein nicht viel Hoffnung auf einen Erfolg machen.

Das Verfahren gegen Vodafone stellt somit einen wichtigen Wendepunkt in Sachen Verbraucherschutz dar. Es ist einer der ersten Fälle am OLG Hamm, der sich auf ein neues Bundesgesetz zu Sammelklagen bezieht. Verbraucherinnen und Verbraucher soll so ermöglicht werden, sich besser gegen große Unternehmen zur Wehr setzen zu können.

Verliert Vodafone den Prozess, könnten zehn Millionen Kundinnen und Kunden ihr Geld direkt zurückerhalten. Möglicherweise werden sich Unternehmen zudem künftig eine unverhältnismäßige Preiserhöhung zweimal überlegen.

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