Solarpaket beschlossen: Bundestag erleichtert Anmeldung von Balkonkraftwerken
Mit mehrmonatiger Verzögerung beschließt die Ampel das Solarpaket. Wichtige Fragen zu Balkonkraftwerken bleiben aber vorerst ungeklärt.
Der Bundestag macht die Anmeldung von Balkonkraftwerken einfacher. Künftig müssen Nutzer die Steckersolargeräte nur noch bei der Bundesnetzagentur und nicht mehr zusätzlich beim Netzbetreiber anmelden.
- Solarpaket beschlossen: Bundestag erleichtert Anmeldung von Balkonkraftwerken
- Erleichterungen nur bei kostenloser Einspeisung
- Kein Resilienzbonus für Solarindustrie
Mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP beschlossen die Abgeordneten am 26. April 2024 das sogenannte Solarpaket. Dieses soll generell die Installation von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien in Deutschland forcieren.
Bezüglich der Regelungen zu Balkonkraftwerken übernahmen die Abgeordneten den Entwurf der Bundesregierung vom August 2023 unverändert. Allerdings gab es umfangreiche Änderungswünsche zu anderen Bereichen, wie aus dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen (PDF) hervorgeht. Experten erwarten durch den Ausbau der Solarenergie viel häufiger negative Preise am Strommarkt.
Ferrariszähler vorübergehend erlaubt
Das "Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung" sieht vor, dass sogenannte Steckersolargeräte nur noch einmalig bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister angemeldet werden müssen. Der Netzbetreiber muss nicht mehr gesondert informiert werden. Der Messstellenbetreiber hat anschließend vier Monate Zeit, um nötigenfalls einen neuen Zweirichtungszähler einzubauen, der den eingespeisten Strom messen kann.
In diesem Zeitraum ist die Nutzung rückwärtsdrehender, elektromechanischer Ferrariszähler weiterhin erlaubt. Für Nutzer hat dies den Vorteil, dass der eingespeiste Strom nicht verschenkt wird, sondern sich die Stromrechnung entsprechend reduziert. Damit die Messstellenbetreiber den Austausch der Zähler eventuell bündeln können, wurde die Frist von vier Monaten gewählt.
Smart Meter Gateway nicht erforderlich
Nicht verpflichtend ist zudem der Einbau eines vernetzten Stromzählers, mit dem große Verbraucher oder Stromerzeugungsanlagen beispielsweise aus der Ferne abgeschaltet oder variable Tarife abgerechnet werden können.
Nicht geändert haben sich auch die Definitionen. Demnach ist ein Steckersolargerät "ein Gerät, das aus einer Solaranlage oder aus mehreren Solaranlagen, einem Wechselrichter, einer Anschlussleitung und einem Stecker zur Verbindung mit dem Endstromkreis eines Letztverbrauchers besteht". Von den Erleichterungen kann nur profitieren, wer seinen Strom unentgeltlich ins Stromnetz einspeist.
Erleichterungen nur bei kostenloser Einspeisung |
Das das die Politik komplett neben der Spur läuft, zeigt wie weit weg die einfach von den...
Jein. Ein Stück weit schon, aber eigentlich(tm) möchte man sich niemals gegen diese...
Gesetze treten üblicherweise mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Eine Balkonsolar ist nur eine Verlegenheitslösung für Menschen ohne Eigentum, eine...
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