Gerichtsurteil: Google verstößt gegen Gesetz zum Kündigungsbutton

Mal wieder hat es ein Unternehmen lieber auf eine Klage ankommen lassen, anstatt ein geltendes Gesetz umzusetzen. Diesmal geht es um Google.

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Google hat vor Gericht gegen Verbraucherschützer verloren.
Google hat vor Gericht gegen Verbraucherschützer verloren. (Bild: Pixabay)

Das Landgericht München I hat entschieden, dass das Internetunternehmen Google auf der Google-One-Webseite einen Kündigungsbutton anbieten muss. Die Verbraucherzentrale Bayern war juristisch gegen Google vorgegangen, gewann und informierte nun darüber.

Bieten Unternehmen auf ihrer Website den Abschluss kostenpflichtiger Langzeitverträge an, sind sie seit Juli 2022 gesetzlich dazu verpflichtet, eine Kündigungsmöglichkeit in Form eines Kündigungsbuttons bereitzustellen. Das betrifft etwa Abos für Streamingdienste, Mobilfunkverträge, Festnetzverträge, Stromlieferungen oder Zeitungen. Das Gesetz soll der Kundschaft die Möglichkeit geben, leichter als zuvor Verträge zu kündigen.

Falls ein Unternehmen diese Verpflichtung nicht ordnungsgemäß umsetze, sehe das Gesetz vor, dass die Verträge jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden könnten, erklären Verbraucherschützer. Das Urteil des Landgerichts München I ist noch nicht rechtskräftig. (Az.: 33 O 935/23)

Verbraucherschutz stärkt Kundenrechte

Im Fall Googles klagten die Verbraucherschützer, da auf der Google-One-Webseite kein rechtmäßiger Kündigungsbutton bereitgestellt wurde. Mit dem aktuellen Urteil würden die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern im Umgang mit Onlineabonnements gestärkt, betonten die Kläger.

Google bietet mit Google One Cloudspeicherplatz gegen eine monatliche Abogebühr an. Bislang konnten Verträge nur über das eigene Kundenkonto gekündigt werden, da zunächst kein Kündigungsbutton vorhanden war.

"Auch große Unternehmen müssen sich an geltendes Recht halten. Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts, dass Google auf seiner Plattform den Kündigungsbutton anbieten muss. Damit sich Verbraucher schnell und unkompliziert von Verträgen lösen können, muss sichergestellt werden, dass Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben umsetzen", kommentierte Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern, das Urteil.

Verbraucherzentralen waren bereits erfolgreich

Die Verbraucherzentralen untersuchten wiederholt, ob das Gesetz zum Kündigungsbutton von Unternehmen angewandt wurde. Dabei wurden mehrfach Mängel bei der Umsetzung gefunden.

Sky wurde als Pay-TV-Betreiber und Anbieter von Streamingabos bereits zweimal verklagt und verlor sowohl bei den Sky-Pay-TV-Angeboten als auch beim Wow-Streamingabo vor Gericht. Klarmobil und Freenet verloren ebenfalls und wurden zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie trotz rechtskräftiger Urteile den Kündigungsbutton auf ihren Internetseiten nicht korrekt angepasst hatten.

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