Balkonkraftwerke: VDE legt in Kürze neuen Vorschlag für Produktnorm vor

Noch immer ist offen, welche technischen Anforderungen für Balkonkraftwerke künftig gelten sollen. Ein neuer Entwurf dazu kommt in wenigen Tagen.

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Welche elektrotechnischen Vorgaben müssen Balkonkraftwerke künftig erfüllen?
Welche elektrotechnischen Vorgaben müssen Balkonkraftwerke künftig erfüllen? (Bild: Friedhelm Greis/Golem.de)

Die weltweit erste Produktnorm für Balkonkraftwerke könnte noch in diesem Jahr veröffentlicht werden. Das zuständige Normierungsgremium wolle dazu "in den nächsten Tagen" einen neuen Entwurf vorlegen, sagte eine Sprecherin des Verbands der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) auf Anfrage von Golem.de.

Um das Verfahren zu beschleunigen, soll die Frist zur Kommentierung des Entwurfs von vier auf zwei Monate verkürzt werden.

Der neue Vorschlag wurde erforderlich, weil sich das Normierungsgremium DKE/K 373 Photovoltaische Solarenergie-Systeme bislang nicht auf die Vorgaben zur Erhöhung der maximalen Leistungsgrenze sowie zum vereinfachten Netzanschluss durch Schukostecker einigen konnte.

750 Stellungnahmen eingegangen

Zu dem im Oktober 2022 vorgelegten ersten Entwurf der Produktnorm gingen dem VDE zufolge 750 Stellungnahmen ein. Der Entwurf wurde von 35 Experten aus Industrie, Forschung, Prüfeinrichtungen, Verbraucherzentralen, Herstellern von PV-Modulen und Wechselrichtern, Schaltgerätebauern sowie Stecker- und Leitungsherstellern ausgearbeitet.

Die Stellungnahmen wurden im vergangenen Dezember mit den Einsprechenden diskutiert. "Viele der eingereichten Stellungnahmen konnten während der Einspruchsberatung behandelt und erfolgreich abgeschlossen werden", hieß es. Doch die beiden genannten Punkte blieben offen. "Alle Beteiligten sind sich über die hohe Bedeutung beim Basisschutz, Berührungsschutz und der elektrischen Sicherheit bei steckerfertigen PV-Anlagen einig", schrieb der VDE.

Veröffentlichung in diesem Jahr "realistisch"

Der überarbeitete Entwurf soll den bisher erreichten Konsens enthalten. Alle interessierten Kreise und Privatpersonen hätten anschließend erneut die Möglichkeit, "die Produktnorm aktiv mitzugestalten", erklärte der VDE. Der Entwurf soll im Normenentwurfsportal kostenlos zugänglich sein.

Der VDE selbst plädierte im Januar 2023 dafür, das Einspeiselimit auf 800 Watt zu erhöhen und Schukostecker zu erlauben. Allerdings machte die Sprecherin klar: "Wir als VDE sind nur die Moderatoren und Organisatoren, wir stimmen auch nicht mit darüber ab. Das ist allein Sache der beteiligten Fachkreise und wir sind der Neutralität verpflichtet."

Der Sprecherin zufolge gibt es noch keinen konkreten Termin für die Veröffentlichung der Norm. "Wir hoffen, dass es nicht mehr lange dauert. Dieses Jahr müsste realistisch sein", fügte sie hinzu.

Bundestag stimmt über Solarpaket ab

Der Bundestag will am Freitag das sogenannte Solarpaket 1 beschließen. Dem Gesetz zufolge gelten PV-Anlagen als Steckersolargeräte, wenn sie über eine installierte Leistung von bis zu 2 Kilowatt und eine Wechselrichterleistung von bis zu 800 Voltampere verfügen. Zudem müssen sie "hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben werden und der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet werden".

Die Frage, ob Balkonkraftwerke tatsächlich eine Leistung von 800 statt bisher 600 Watt einspeisen dürfen, soll aber über die Produktnorm geregelt werden. Das betrifft auch die Frage, ob statt der bislang vorgeschriebenen Wieland-Stecker Schukostecker verwendet werden können.

Bei den Wieland-Steckern liegen die Kontakte nicht offen, so dass Stromschläge verhindert werden. Allerdings liefern moderne Wechselrichter erst dann Strom, wenn sie sich mit dem Netz synchronisiert haben und mehrere Minuten lang eingesteckt sind.

Im vergangenen Jahr gab es jedoch Fälle, in denen die Geräte nicht über ein erforderliches Relais verfügten, das beim Herausziehen des Steckers die Verbindung innerhalb von 0,2 Sekunden galvanisch trennt. Dadurch können Nutzer Stromschläge erleiden, wenn sie die Kontakte des Steckers berühren. Dies ist auch deshalb gefährlich, weil die Ströme dann nicht durch Schutzeinrichtungen wie einen FI-Schalter unterbrochen werden können.

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MarcusK 26. Apr 2024 / Themenstart

wenn man im Nulldurchgang die Einspeisung unterbricht kann man keine Spannung messen.

MarcusK 26. Apr 2024 / Themenstart

Wenn Wieland ein Design-Patent auf den Stecker hat, kann auch niemand ohne Genehmigung...

Lehmmanbnhb 26. Apr 2024 / Themenstart

Da: https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__49.html#:~:text=§%2049...

Dariusaurius 26. Apr 2024 / Themenstart

Nicht selten, dass Passanten von herabfallenden Gegenständen erschlagen werden, jetzt...

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