Datenschutzbeauftragte Sachsen-Anhalt: Eine Wahl mit sechs Jahren Verspätung
Eigentlich wollte Sachsen-Anhalt schon 2018 die Nachfolge für den scheidenden Datenschutzbeauftragten regeln. Doch es gab nie eine Mehrheit.
Nach einer jahrelangen Hängepartie hat Sachsen-Anhalt die Leitung der Datenschutzbehörde wieder neu besetzt. Die Juristin Maria Christina Rost wird Datenschutzbeauftragte in Sachsen-Anhalt.
Bei der Wahl im Landtag erhielt die 48-Jährige am 24. April 2024 66 Ja-Stimmen. 26 Abgeordnete stimmten mit Nein, zwei enthielten sich. Rost verantwortet aktuell beim hessischen Datenschutzbeauftragten das Justiziariat und die Öffentlichkeitsarbeit.
Wann Rost ihr Amt antritt, ist noch unklar. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz überwacht bei Behörden, Unternehmen und Vereinen die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz.
"Ich bin froh, dass wir dem Datenschutz einen Neustart in Sachsen-Anhalt bereiten können", sagte Rost nach ihrer Wahl. Sie kündigte an, mit Verbänden und Unternehmen in den Austausch zu treten, um Angst vor dem Datenschutz zu nehmen.
Auch eine Zusammenarbeit mit Schulen fasst die 48-Jährige ins Auge. "Frühzeitige Bildung im Datenschutz ist ein ganz wichtiger Punkt, um vielleicht auch den späteren Umgang damit zu erleichtern", sagte Rost.
Hürden für die Wahl gesenkt
Die Neubesetzung des Amts misslang seit 2018 mehrfach. Für die Wahl sind im Parlament 49 Stimmen nötig, die Koalition aus CDU, SPD und FDP hat zusammen 56. Zuletzt erhielt der Jurist Daniel Neugebauer im Juni 2023 im Landtag in drei Anläufen nicht die erforderliche Mehrheit. Warum es am Ende nicht genügend Stimmen gab, blieb nach den geheimen Wahlgängen offen.
Nach mehrfacher Verlängerung seiner Dienstzeit ging der oberste Datenschützer Harald von Bose Ende 2020 in den Ruhestand. Die Wahl eines Nachfolgers scheiterte im Frühjahr 2018 schon einmal, weil im Landtag die damals nötige Zweidrittelmehrheit verfehlt wurde.
Die Hürden wurden im Anschluss gesenkt, so dass für die Wahl jetzt die Mehrheit der Mitglieder des Landtags ausreicht. Es folgte zudem eine Gesetzesänderung, wonach keine Stellenausschreibung mehr nötig ist, sondern ein Vorschlag reicht.
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