Die Zusatzinfo von Slavikjunge ist so fern von der Realität, dass ich das nochmal Klarstellen muss:
Es wird laut Beschreibung die LTE-Variante verkauft, wenn mir die WLAN-Variante geschickt wird, hat die Ware nicht die vereinbarte Beschaffenheit. Dann ergeben sich alle Rechtsfolgen aus dem BGB, setzt euch mal mit der Sachmängelhaftung auseinander ...
Wenn die Ware zurück geht, dann muss der Händler die Kosten tragen und den Kaufpreis samt Versandkosten erstatten. Ihr geht also auf Null raus (von der Zeitverschwendung mal abgesehen).
Bzgl. Widerruf, Öffnen der Verpackung und Wertverlust:
"Dies gilt aber nicht, wenn der Wertverlust dadurch zustande kam, dass Sie die Ware auf ihre Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise geprüft haben. Das heißt, Sie dürfen die Ware auspacken und testen."
Quelle:
verbraucherzentrale.de/wis…117
Es wird laut Beschreibung die LTE-Variante verkauft, wenn mir die WLAN-Variante geschickt wird, hat die Ware nicht die vereinbarte Beschaffenheit. Dann ergeben sich alle Rechtsfolgen aus dem BGB, setzt euch mal mit der Sachmängelhaftung auseinander ...
Wenn die Ware zurück geht, dann muss der Händler die Kosten tragen und den Kaufpreis samt Versandkosten erstatten. Ihr geht also auf Null raus (von der Zeitverschwendung mal abgesehen).
Bzgl. Widerruf, Öffnen der Verpackung und Wertverlust:
"Dies gilt aber nicht, wenn der Wertverlust dadurch zustande kam, dass Sie die Ware auf ihre Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise geprüft haben. Das heißt, Sie dürfen die Ware auspacken und testen."
Quelle:
verbraucherzentrale.de/wis…117
Deshalb Vorsicht:
Laut AGB tragt ihr als Käufer die Kosten der Rücksendung
happy.extraone.de/rev…ion
Ggf. die Verpackung auch gar nicht erst entsiegeln, es befindet sich in den AGB auch ein passus bzgl. Wertverlust den der Käufer dann zu tragen hat. Nicht das hier etwas untergeschoben wird.