Steuerfreies Nebeneinkommen: Wie Sie 3.000 Euro im Jahr sichern können

Homeoffice-Pauschale: Holen Sie sich bis zu 600 Euro bei der Steuererklärung zurück
Mit bestimmten Nebenjobs können Sie nicht nur anderen helfen, sondern auch steuerliche Vorteile für sich sichern! Hier erfahren Sie, wie Sie bis zu 3.000 Euro pro Jahr steuerfrei erhalten.

Wer Geld mit einem Nebenjob als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer verdient, hat Anspruch auf den sogenannten Übungsleiterfreibetrag, auch oft Übungsleiterpauschale genannt. Auf Einkünfte bis zu dieser Grenze müssen Sie laut Gesetz weder Einkommensteuer noch Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Seit 2021 ist die jährliche Pauschale auf 3.000 Euro (vorher 2.400 Euro), also 250 Euro pro Monat festgelegt. Den Freibetrag können Sie in der Steuererklärung angeben. Verwechseln darf man den Übungsleiterfreibetrag nicht mit der Ehrenamtspauschale. Diese beträgt nur 840 Euro jährlich.

So kriegen Sie die Übungsleiterpauschale

Bis zu 3.000 Nebeneinkommen sind steuerfrei über den Übungsleiterfreibetrag möglich.

Bis zu 3.000 Nebeneinkommen sind steuerfrei über den Übungsleiterfreibetrag möglich.

Bild: Screenshot/CHIP

Damit Sie die Übungsleiterpauschale kriegen, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Tätigkeit muss nebenberuflich ausgeübt werden und darf nur ein Zuverdienst sein.
  • Als Richtwert gilt, für die nebenberufliche Tätigkeit sollten Sie im Kalenderjahr nicht mehr als ein Drittel der Zeit aufbringen, die Sie für den Hauptberuf aufwenden.
  • Steuerlich gilt eine Tätigkeit auch dann als nebenberuflich, wenn kein Hauptberuf ausgeübt wird, also können auch Studenten, Rentner oder Arbeitslose die Pauschale kriegen.
  • Die Tätigkeit muss im Dienst einer öffentlich-rechtlichen oder gemeinnützigen Körperschaft ausgeführt werden, also etwa einer Schule, Volkshochschule oder einem Sportverein.
  • Auch wer nur wochen- oder monatsweise einer Übungsleiter- oder vergleichbaren Tätigkeit nachgeht, kann vom Gesamtfreibetrag profitieren.
  • Sie können den Freibetrag nutzen, indem Sie die Einnahmen von bis zu 3.000 Euro pro Jahr in der Anlage N der Steuererklärung angeben
  • Dafür sollte im Formular für 2023 die Zeile 22 "Steuerfreie Aufwandsentschädigungen / Einnahmen" genutzt werden.

Wichtig: Den Übungsleiterfreibetrag gibt es auch für nebenberuflich ausgeübte künstlerische Tätigkeiten oder die Pflege von Menschen. (mit Material von dpa)

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