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Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs Israel muss schnelle Hilfe im Gazastreifen gewährleisten

Israel gerät für sein Vorgehen im Gazastreifen international zunehmend in die Kritik. Nun hat Den Haag entschieden: Das Land muss mehr für die Versorgung der Not leidenden Menschen tun.
Menschen stehen im Flüchtlingslager Dschabalia für Mahlzeiten an

Menschen stehen im Flüchtlingslager Dschabalia für Mahlzeiten an

Foto: Mahmoud Issa / dpa

Südafrika wirft Israel in einem laufenden Klageverfahren vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag Völkermord an den Palästinensern vor. Das Gericht hat vor der eigentlichen Entscheidung nun erneut verfügt, dass Israel bessere humanitäre Hilfe im Gazastreifen gewährleisten muss. Das Land solle schnell die Lieferung von deutlich mehr Hilfsgütern zulassen. Es müssten mehr Grenzübergänge für den Transport von Nahrungsmitteln sowie medizinischer Hilfe geöffnet werden, ordnete das höchste Gericht der Vereinten Nationen in Den Haag an.

Der IGH entsprach damit einem Antrag Südafrikas. Seine Entscheidungen sind bindend. Israel muss nun innerhalb eines Monats dem Gericht berichten, welche Maßnahmen es zur Umsetzung ergreift.

Bereits Ende Januar hatte das Gericht Sofortmaßnahmen angeordnet und Israel aufgetragen, alles zu tun, um einen Völkermord im Gazastreifen zu verhindern. Angesichts der sich verschlimmernden Lage in dem Kriegsgebiet und einer drohenden Hungersnot hatte Südafrika zusätzliche Maßnahmen verlangt. Dem entsprach das Gericht nun.

Israel soll eng mit der Uno zusammenarbeiten

Seit der Entscheidung vom 26. Januar hätten sich die »katastrophalen Lebensbedingungen der Palästinenser im Gazastreifen weiter verschlechtert«, heißt es in der Entscheidung. Die Richter nennen dabei insbesondere die Hungerkrise. Es bestehe nicht mehr nur das Risiko einer Hungersnot, sondern diese habe bereits eingesetzt. Das Gericht zitiert auch einen Uno-Bericht, nach dem schon mindestens 31 Menschen, darunter 27 Kinder, an Unterernährung und Austrocknung gestorben sind.

Israel müsse bei der Lieferung der Hilfsgüter eng mit den Vereinten Nationen zusammenarbeiten, heißt es weiter in der Gerichtsentscheidung. Zu den dringend benötigten Hilfsgütern zählen die Richter auch Wasser, Strom, Kleidung sowie Zelte. Israel hatte die Vorhaltungen Südafrikas zurückgewiesen: Die Lieferungen humanitärer Hilfe würden nicht blockiert. Doch dieser Darstellung folgten die Richter nicht.

Das Gericht ermahnte Israel, dafür zu sorgen, dass Soldaten die Rechte der Palästinenser nicht verletzen, die als Bevölkerungsgruppe unter dem Schutz der Völkermordkonvention stünden. Dazu gehöre auch, die Lieferung dringend benötigter Hilfsgüter nicht zu verhindern.

Auslöser des Gazakriegs war das Massaker mit etwa 1140 Toten, das Terroristen der Hamas und anderer islamistischer Gruppen am 7. Oktober vergangenen Jahres in Israel verübt hatten.

Israel reagierte mit massiven Luftangriffen und einer Bodenoffensive. Angesichts der hohen Zahl ziviler Opfer und der katastrophalen Lage im Gazastreifen steht Israel international immer stärker in der Kritik.

Südafrika hatte Israel vor dem Gericht verklagt und dem Land die Verletzung der Völkermordkonvention vorgeworfen. Israel hatte die Vorwürfe entschieden zurückgewiesen. Das Hauptverfahren in dieser Sache hat noch nicht begonnen. Zunächst hatte Südafrika sogenannte Sofortmaßnahmen von dem Gericht verlangt. Und die wurden nun weiter verschärft. Wann das Hauptverfahren beginnen wird, ist unklar.

Das Gericht hat zwar selbst keine Möglichkeit, die Durchsetzung seiner Entscheidungen zu erzwingen. Doch bei einem Verstoß dagegen kann der internationale Druck auf Israel noch weiter zunehmen.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version hieß es an einer Stelle, dass beim Massaker der Hamas am 7. Oktober mehr als 1200 Menschen getötet worden sind. Tatsächlich sind laut aktuellem Kenntnisstand aber etwa 1140 Personen getötet worden. Wir haben die entsprechende Stelle korrigiert.

svs/dpa