RKI-Files: Lauterbachs Transparenzversprechen – Lichtblick oder heiße Luft?

Nennt Erlaubnis aller geschwärzten Akteure als Bedingung: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Foto: © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)

Gesundheitsminister verspricht Variante mit weniger Schwärzungen. FDP fordert Enquete-Kommission. Warum es Bedenken gegen Untersuchungsausschuss gibt.

Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat (SPD) hat nun "maximale Transparenz" bei der Aufarbeitung der Corona-Krise versprochen. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, als gäbe es "die eine Gruppe, die alles aufklären will, und die andere, die etwas verschweigen will", sagte Lauterbach an diesem Donnerstag im Gespräch mit dem Deutschlandfunk.

Namen in RKI-Files: Der Kampf um die Entschwärzung

Er habe veranlasst, dass die vom Multipolar-Magazin freigeklagten Protokolle des Robert Koch-Instituts aus der Zeit der "epidemische Notlage von nationaler Tragweite" nachträglich "weitestgehend entschwärzt werden sollen". Was das konkret heißt, führte Lauterbach so aus:

Das macht dann nötig, dass die Rechte der Dritten gewahrt bleiben. Das heißt, das Robert-Koch-Institut muss jetzt jeden um Erlaubnis bitten, der in den Protokollen genannt wird oder dessen Interessen genannt werden, dass die Entschwärzung stattfinden kann.

Das wird eine Zeit lang dauern, vielleicht vier Wochen, aber dann kann eine deutlich stärker entschwärzte Variante vorgelegt werden.

Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit

Lauterbach warnt vor Verschwörungstheorien fremder Mächte

In einem früheren Statement zu den sogenannten RKI-Files hatte Lauterbach befunden: "Aufklärung ist gut, aber wir dürfen nicht durch Einmischung fremder Regierungen Verschwörungstheorien in Sozialen Medien entstehen lassen."

Politische Debatte um die Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen

Mehrere Politiker hatten jedoch die Offenlegung aller Unterlagen gefordert. Während die AfD-Fraktion einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen verlangt, den auch das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) begrüßen würde, zieht der gesundheitspolitischer Sprecher der FDP, Andrew Ullmann, eine Enquete-Kommission vor.

FDP: Enquete-Kommission statt Corona-Untersuchungsausschuss

Eine solche sei "in die Zukunft gerichtet", sagte Ullmann im Gespräch mit Welt-TV. "Nur: Die Zukunft kann man nur dann meistern, wenn man die Vergangenheit vernünftig aufarbeitet." Sonst würde das Vertrauen in das RKI "wackeln", betonte Ullmann.

Der wesentliche Unterschied zwischen Untersuchungsausschuss und Enquete-Kommission ist: Letztere setzt sich aus Abgeordneten und externen Sachverständigen zusammen. Solche können in einem Untersuchungsausschuss zur Anhörung geladen werden, sind aber nicht Teil des Gremiums, das ansonsten politisch Verantwortliche, Behördenmitarbeiter und andere Zeugen vernimmt.

Ullmann hatte bereits Bedenken geäußert, dass ein Untersuchungsausschuss zum "Tribunal" ausarten könnte. Dieses Format sei dazu da, um Missstände aufzuarbeiten, worum es hier aber nicht gehe. "Das ist weder ein Tribunal noch ein Ablasshandel, sondern es geht ja hier darum, für die Zukunft Handlungsempfehlungen herauszuarbeiten", hatte der FDP-Politiker vergangene Woche im RBB-Inforadio erklärt.

Transparenz und Öffentlichkeit: Ausnahmen sind möglich

Die Arbeit aus einer Enquete-Kommission ist stärker auf Empfehlungen für die Zukunft ausgerichtet. Ihre Mitglieder einschließlich der "Sachverständigen aus Wissenschaft und Praxis" werden üblicherweise "im Einvernehmen der Bundestagsfraktionen benannt".

Sowohl Untersuchungsausschüsse als auch Enquete-Kommissionen tagen öffentlich – die Ausschüsse können aber auch mit mehreren Begründungen die Öffentlichkeit von Teilen der Beweiserhebung ausschließen. Etwa dann, wenn "Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich von Zeugen oder Dritten zur Sprache kommen, deren öffentliche Erörterung überwiegende schutzwürdige Interessen verletzen würde".

Das heißt: Wer im Fall der RKI-Protokolle keine Erlaubnis zur Entschwärzung seines Namens gibt, dürfte auch im Fall einer Zeugenladung vor einen Untersuchungsausschuss darauf bestehen, dass die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.